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Sehr geehrte Kunden, Die folgenden Chargen der Produkte wurden vom Landeslabor Schleswig-Holstein als nicht zugelassene, neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) beurteilt. Somit dürfen diese Produkte nicht als Nahrungsmittel in den Verkehr gebracht werden. betroffen … Weiterlesen